Übersicht
Oberstes Organ sind die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz in Langenthal. Sie treffen sich jährlich zu zwei ordentlichen Versammlungen, im Frühjahr zur Genehmigung der Jahresrechnung und im Dezember zur Beschlussfassung über das Budget.
Sie wählen den Präsidenten und die Burgerräte für eine Amtsdauer von vier Jahren oder für den Rest einer angefangenen Amtsdauer bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gewählten. Der Präsident sowie die Burgerräte müssen nach drei Amtsdauern zu vier Jahren aus dem Rat ausscheiden.
An den Versammlungen befinden die Stimmberechtigten über Geschäfte, welche die Kompetenz des Burgerrates überschreiten.
Das Ratsbüro besteht aus Präsident, Vizepräsident und Verwalterin. Es bereitet die Sitzungen und Versammlungen vor.